Rechtsanwälte sind ihren Mandanten gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nur wenn diese dem Anwalt erlauben, Einzelheiten aus dem Mandatsverhältnis an die Medien weiterzugeben, kann über ihren Fall berichtet werden. Da für die Medien nicht jeder Fall interessant ist, erscheinen trotz der Vielzahl der Arzthaftpflichtfälle nur wenige in der Zeitung.

Aufgrund meiner langjährigen guten Zusammenarbeit mit den Medien, insbesondere der Presse, werden in Absprache mit meinen Mandanten immer öfter Fälle in der Presse, aber auch in Rundfunk und Fernsehen – zum Teil bundesweit - veröffentlicht. Eine Auswahl von Berichten aus der Presse können Sie nun hier nachfolgend sehen. Die Texte haben wir für eine einfachere Handhabung und wegen der besseren Lesbarkeit für Sie abgeschrieben. Bei den Artikeln, die mit Bildern versehen sind haben Sie die Möglichkeit, sich diese im Original anzusehen und bei Bedarf auszudrucken.

In unserem Presse-Archiv finden Sie redaktionelle Beiträge zu den unterschiedlichsten Fällen, die Stefan Hermann als Patientenanwalt betreut. Die meisten Artikel stehen Ihnen bei Bedarf auch als PDF-Download in der Originalfassung zur Verfügung. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an RA Hermann und sein Team.


 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

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Patientenanwältin
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mrl-mr 2012-02-23 wid-77 drtm-bns 2012-02-23